Die Bildrechte fuer saemtliche in dieser Galerie veroeffentlichten Bilder liegen bei den jeweiligen Interpreten. Ohne schriftliche Erlaubnis ist weder eine private noch gewerbliche Weiterverwendung gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird zivilrechtlich geahndet.
Kontakt: info@foto-neuzeug.at


Achtung, Bildrechte!

Mit jedem Bild sind Rechte verbunden. Diese zu ignorieren, kann empfindlich teuer werden. Grob vereinfacht geht es um folgende Fragen:

Urheberrecht - Es ist unveräußerlich und liegt immer beim Fotografen bzw. Illustrator persönlich, unabhängig von eventuell eingeräumten Nutzungsrechten.
Der Urheber kann z. B. gegen Entstellungen oder Beeinträchtigungen seiner Werke vorgehen, die seinem Ruf nachteilig sein könnten.

Nutzungsrecht
- Dieses kann vom Urheber auf andere übertragen werden - mit oder ohne Einschränkungen und mit oder ohne Honorarpflicht. Das Nutzungsrecht kann z. B. nur für den einmaligen Abdruck in einem Medium gewährt werden oder nach Zeitraum, Region, Sachgebiet usw. eingeschränkt werden.

Recht auf Namensnennung: Der Fotograf kann, auch wenn er Nutzungsrechte an seinen Bildern an andere übertragen hat, auf der Nennung seines Namens als Bildquelle bestehen. Diese sollte in der Regel direkt beim Foto (z. B. "Foto: Mustermann" am Ende der Bildunterschrift oder als hochgestellte Zeile) erfolgen. Wenn der Urheber zustimmt, können die Bildquellen auch gesammelt im Impressum genannt werden oder ganz weggelassen werden.

Recht am eigenen Bild: Auf Fotos abgebildete Personen müssen, von einigen Ausnahmen abgesehen, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben. Ausnahmen sind z. B. "Personen öffentlichen Interesses". Je bekannter die Person, desto weniger schutzwürdig ist sie.

Rechte vor der Veröffentlichung klären!

Für Abbildungen, die Sie von Fotografen oder Bildagenturen beziehen, wird die Rechtefrage normalerweise bei der Bestellung geklärt (Geschäftsbedingungen genau studieren!).
Wenn Sie Bilder, die bereits einmal veröffentlicht wurden (in Printmedien oder im Internet) verwenden wollen, sollten Sie beim Verlag bzw. beim Betreiber der Website nachfragen, wer das Urheberrecht besitzt und ob Sie für Ihren Zweck ein Nutzungsrecht (Lizenz) erwerben können. Oft erhalten Sie die Abdruckgenehmigung honorarfrei, nur gegen Nennung der Quelle. Lassen Sie sich diese Genehmigung aber immer vor der Veröffentlichung schriftlich bestätigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
 
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Quelle: EGGER & LERCH GmbH

 

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